ich möchte folgende Sachverhalte im Bezug zur Mitgliederversammlung mitteilen, bevor der Start am 27.12.2021 ist.
Der in der Beschlussfassung vom 4.12.2021 vereinbarte Kontext wurde vom Geschäftsführer dahingehend ignoriert, dass dem Präsidenten die vollständigen Unterlagen nicht zu gegangen sind und dass, ohne Information die Unterlagen mit erheblichen Mängeln verschickt wurden. Somit konnte ich auch nicht Einfluss auf die Vorbereitung der Versammlung (wie im Beschluss verankert) vornehmen und handeln.
Hier ein Auszug von Fehlern, die beachtet werden sollten:
a) Der veröffentliche Etatplan weist gravierende Fehler auf (z.B. keine Planung von Kosten im Jahr 2022 für die Fernschachpost) und dieser Etatplan war durch den Schatzmeister zu keinem Zeitpunkt dem gesamten Vorstand als Diskussionspapier vorgelegt worden. Ich erhielt am 14.12.2021 um 22.30 Uhr eine Mail vom Geschäftsführer mit der Bemerkung Zitat "Beiliegender Etatplan wurde mir vorgelegt und von mir überprüft. Soweit ich es ersehen kann, ist der Plan soweit in Ordnung. Ich bitte daher um Genehmigung." Die jetzige Veröffentlichung gab es ohne Erklärungen und Einschätzungen des Schatzmeisters.
b) Die Veröffentlichungen von Fragen und Antworten an den Geschäftsführer / Schatzmeister haben den Mangel, dass es keinen Hinweis auf die Fragesteller gibt und somit die Voraussetzung geschaffen wurde, eine weitere Plattform für Angriffe auf den Präsidenten zu bieten.
c) Schachfreund Hering hat, trotz Anfragen von Mitgliedern (vor Ende der Bewerbungsfrist) keine Veröffentlichung der bis dahin eingegangenen Bewerbungen getätigt, selbst aber dieses Wissen für seine Kandidatur genutzt. Ich zitiere: "Ein weiterer Anlass für meine Kandidatur waren die Bewerbungen anderer Kandidaten....". Dieses Verhalten in der Ausübung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer, die Mitgliederversammlung vorzubereiten, ist zu beanstanden. Auch hat Schachfreund Hering eine nachträgliche, eigenmächtige Veränderung des Artikels zur Einberufung der Mitgliederversammlung vom 20.10.2021 zu verantworten.
in diesem Jahr feierte unser Verein seinen 75. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurden zahlreiche Turniere im BdF und in ICCF gestartet, die hohe Beteiligung von Spielern aus dem In-und Ausland untermauert den großen internationalen Stellenwert unserer Föderation. Der Webauftritt des BdF wurde neu gestaltet und er ist nun mit moderner Technik ausgestattet, damit auch für künftige Aufgaben bereit. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unseres Vereins für die geleistete Arbeit in diesem Jahr zu bedanken. Jetzt wünsche ich Ihnen Allen ein frohes Weihnachtsfest und im neuen Jahr schöne Siege im Fernschach! Vor allem aber, angesichts Corona, achten sie auf ihre Gesundheit!
Schachfreund Frank Hoffmann wurde durch ein Voting in der Zone 1 des ICCF zum neuen Finanzdirektor gewählt. Der BdF gratuliert Schachfreund Hoffmann dazu und wünscht ihm für die Erfüllung der bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.
Mit 6,5 Punkten aus 10 Partien gewinnt Antonius Balzert die 80. Deutsche Senioren-Fernschachmeisterschaft. Zweiter wurde Jürgen Krebs mit 6,0 Punkten. Mit jeweils 5,5 Punkten und gleicher Sonneborn-Berger-Wertung folgen auf Platz 3 Werner Löffler und Jürgen Seelig. Herzlichen Glückwunsch dem Sieger und den Platzierten!
Der Vorstand informiert, das die Mitgliederversammlung 2021 in der Zeit vom 27.12.2021 bis 7.01.2022 stattfindet. Dieser Termin wurde gemäß eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses festgelegt. Die veröffentliche Tagesordnung vom 25.11.2021 behält ihren Bestand. Alle Wahlunterlagen und Berichte werden rechtzeitig per Post allen Mitgliedern zugestellt.
als Präsident unseres Vereins möchte ich über die Rechtslage der Veröffentlichung zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2021 informieren.
Im Vorfeld wurde durch mich der Vorstand darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung und der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung der Präsident laut "Geschäftsordnung des Vorstandes des Deutschen Fernschachbundes (BdF) "§ 6 Abs (1)*1 einzubeziehen ist. Um entsprechend der Geschäftsordnung handeln zu können, müssen dem Präsidenten wie dem Geschäftsführer alle Anträge und Berichte zur Entscheidungsfindung und Vorbereitung der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung vorliegen. Diese uneingeschränkte Übergabe wurde vom Geschäftsführer abgelehnt. Trotz dieses Verstoßes wurde ein Beschlussantrag zur Tagesordnung gestellt und durch 2 Vorstandsmitglieder verabschiedet. Ich behalte mir vor, falls es bei diesem Vorgehen des Geschäftsführers bleibt, diesen Verstoß einer entsprechenden rechtliche Prüfung zu unterziehen.
Gleichzeitig verweise ich darauf, dass die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung laut der Satzung*2 des BdF mindestens 4 Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden muss, was nicht geschehen ist. Auch hier liegt ein Versäumnis des Geschäftsführer vor, da bis zum heutigen Zeitpunkt kein konkreter Termin bekanntgegeben wurde.
*1 Geschäftsordnung des Vorstandes des Deutschen Fernschachbundes (BdF) §6 Besondere Aufgaben des Geschäftsführers (1) Der Geschäftsführer bereitet den Beschluss über die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung nach § 2 Abs. 1 Nr. bim Benehmen mit dem Präsidenten vor. Hierzu nimmt er die Vorschläge der Vorstandsmitglieder und der Vereinsmitglieder, die ihre Pflichten nach der Satzung des Vereins vollumfänglich erfüllt haben…"
*2 Satzung BdF
§7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand normalerweise am Jahresanfang mit Angabe von Ort und Zeit schriftlich einberufen. Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben."