39. Deutsches Fernschach-Sonderpokalturnier (Post, enginefrei)

Der Deutsche Fernschachbund e. V. (BdF) lädt hiermit zur Teilnahme am 39. Deutschen Fernschach-Sonderpokalturnier (Post, enginefrei) ein.

  1. Modus: Das Turnier wird in zwei Abschnitten ausgetragen, in denen doppelrundig (je zwei Partien mit wechselnder Farbe) gespielt wird. Bei mehr als sechs Endrundenteilnehmern spielt in der Endrunde jeder gegen jeden nur eine Partie.
    a) Im ersten Abschnitt wird eine Vorrunde mit vier Spielgruppen zu vier Spielerinnen und Spielern gebildet.
    b) Die vier Sieger der Vorrundengruppen tragen eine Endrunde aus. Bei Punktgleichheit in einer Vorrundengruppe entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung über die Qualifikation für die Endrunde. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit spielen alle entsprechenden Spieler in der Endrunde, vorausgesetzt die Spieler haben über 50% der Punkte erzielt. Kommen durch Spielerabsagen nicht vier Endrundenteilnehmer zusammen, wird die Endrunde durch die Spieler mit der höchsten Punktzahl aus allen Vorrundengruppen aufgefüllt. Der Verzicht auf eine Endrundenteilnahme ist nicht erwünscht. In Ausnahmefällen und nur auf Antrag kann die Endrundenteilnahme um ein Turnier verschoben werden. Danach verfällt die Qualifikation für eine Endrunde.
    Die Bedenkzeit beträgt in der Vorrunde und in der Endrunde einheitlich 40 Tage für je 10 Züge.
  2. Besondere Regelungen: Abweichend von den sonst im Fernschach üblichen Regeln dürfen in diesem Turnier keine solchen elektronischen Hilfsmittel eingesetzt werden, die Partiezüge nicht nur reproduzieren, sondern selbstständig errechnen (Engines, Brettschachcomputer). Es gilt somit ein uneingeschränktes "Engine-Verbot".
  3. Turnierstart: Eine Vorrundengruppe wird gestartet, sobald jeweils vier Meldungen für eine Vorrundengruppe vorliegen.
  4. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e. V., die bereit sind, das Turnier ohne Zuhilfenahme von Engines (Komodo, Houdini, Rybka, Fritz usw.) zu spielen. Die Anerkennung dieser Regelung ist eine unabdingbare Teilnahmebedingung. Die Abgabe der Turniermeldung ist zugleich die Zusicherung der Spielerin bzw. des Spielers, diese besondere Teilnahmebedingung einzuhalten.
    Die Ethikregeln des BdF für die Teilnahme an enginefreien Turnieren werden mit dem Startschreiben zum Turnier versendet. Sie können im Vorfeld auf der Homepage des BdF im Bereich zum enginefreien Fernschachspiel zur Kenntnis genommen werden.
    Die Meldungen werden in der Reihenfolge des Meldeeingangs und der Nenngeldzahlung nacheinander berücksichtigt. Wenn die Höchstteilnehmerzahl von 16 Spielerinnen und Spielern erreicht ist, werden weitere eingehende Meldungen auf das nächstfolgende enginefreie Pokalturnier (Post) vorgemerkt. Für das Turnier sind max. zwei Meldungen möglich. Es kann aber nur eine Endrundenteilnahme genutzt werden. Der zweite erzielte Gruppensieg ist auch nicht als Qualifikation auf ein anderes Turnier übertragbar.
  5. Zugaustausch: Es wird ausschließlich per Post gespielt.
  6. Nenngeld: Das Nenngeld beträgt 3 Euro.
  7. Ehrung/Titel: Der Turniersieger erhält den Titel "39. Deutscher Sonderpokalmeister (enginefrei)" sowie einen Pokal als sportliche Anerkennung.
  8. Auswertung/Qualifikationen: Die Partien werden nicht für die Fernschachwertungszahlen (FWZ) ausgewertet. Auch können keine Qualifikationen für andere Spielbereiche erworben werden. Die in den enginefreien Turnieren erzielten Ergebnisse fließen dagegen in die besonderen Wertungszahlen für enginefreie Turniere (Sonder-FWZ enginefrei) ein und werden im neuen BdF-Schachserver für diese Turniere auch angegeben.
  9. Meldeanschrift: Die Meldungen sind an Fernschachfreund Hans Krebs, Kalkstr. 11, 45359 Essen, mit folgenden Angaben zu richten:
    • Kennzeichen 39pokal oe-p
    • BdF-Mitglieds-Nr.,
    • Datum der Nenngeldzahlung.
      Das Nenngeld von 3 Euro ist an den Deutschen Fernschachbund e. V. (BdF) auf dessen Konto bei der Commerzbank Uelzen
      IBAN: DE46 2584 0048 0564 6500 00 BIC: COBADEFF unter Angabe "39pokal oe-p" zu zahlen.
  10. Verstöße: Verstöße gegen das Engine-Verbot ziehen die sofortige Disqualifikation und den Ausschluss aus dem laufenden Pokalturnier sowie eine Sperre für mindestens die folgenden drei Pokalturniere (enginefrei) nach sich, sofern keine begründeten Zweifel am Verstoß bestehen (z.B. beim Eingeständnis des Verstoßes).

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