Urlaub Geschäftsführer
von Hans-Jürgen Isigkeit
Die Verlängerung des Urlaubs (ursprünglich bis 19.12.) ist erforderlich, da während der ursprünglichen Urlaubszeit zahlreiche Angelegenheiten für BdF und ICCF zu erledigen waren und der geplante Urlaub nur in sehr geringem Maße für den ursprünglichen Zweck genutzt werden konnte. Anfragen und Hinweise, die vom 16.-27.12. eingehen werden danach schnellstmöglichst beantwortet.
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