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Kommentare

Kommentar von Torsten Schmidt |

Hinweis zu Top 9 - Antrag 1

Die Rechtsfolge (Annahme oder Ablehnung des Antrages) aus dem Abstimmungsergebnis wird derzeit vom Wahlleiter überprüft.
siehe hierzu auch den Austausch im BdF-Forum (http://www.fernschach.org/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=379#p3067)

Kommentar von Ulrich Waibel |

Ich bin hier eigentlich nur als Spieler aktiv und nicht als Funktionär, mir reicht mein Funktionärsamt im Nahschach und sehe momentan solange ich noch im aktiven Berufsleben stehe, keine Zeit mich hier stärker zu engagieren, aber ich sehe die ehrwürdige alte DAME BDF als dringend Reform bedürftig.
Der Abstimmungszeitraum, machen wir uns bitte hier nichts vor, ist sehr merkwürdig gelegt, denn bis Ende der Weihnachtsferien eine schriftliche Abstimmung zulegen, halte ich doch für zumindest etwas schlecht gewählt, mir persönlich drängt sich da durchaus ein Vorsatz auf. Des weiteren keinerlei modernen Abstimmungsmöglichkeiten zu ermöglichen Email oder online, was ja während der momentanen Gesetzeslage möglich gewesen wäre, hätte zumindest auch im Nachgang ein breiteres Stimmungsbild ergeben. Wir sollten daher über eine, in meinen Augen dringend nötige, Modernisierung unserer Satzung sprechen und das bitte ohne Zorn und Emotionen, sondern mit Überlegung und Würde.

Ich äußere mal 2 Ideen:
Ausgliederung der Wahlordnung aus der Satzung mit der Gestaltung, das der Vorstand diese erlässt und der Ehrenrat dem Zustimmen muss, damit sind glaube ich 2 Dinge geben, wir können schneller auf techn. Entwicklungen reagieren und mit dem Ehrenrat hätten wir eine, wenn auch indirekte Mitgliederbeteiligung, die uns agiler macht und Schnellschüsse verhindert.

die 2. Idee betr. Sponsoring wir sollten überdenken ob nicht auch juristische Personen Mitglieder werden können.

MFG U. Waibel

Kommentar von Hartmut Hering |

Zum Kommentar von Ulrich Weibel: Was den Abstimmungszeitraum betrifft haben Sie recht. Er war tatsächlich unglücklich gewählt. Es war auch ursprünglich ein anderer Zeitraum angedacht. Da aber versehentlich bei der Veröffentlichung der Einberufung das Datum gefehlt hat und die Einberufung laut Satzung 4 Wochen vorher gemacht werden muss, blieb kein anderer Zeitraum übrig. Eine weitere Verlegung nach hinten hätte aufgrund der Rücktritte den Verein in eine schwere Situation gebracht, da die Handlungsfähigkeit im Vorstand nicht mehr gegeben war.

Modernere Abstimmungsmöglichkeit: Ja, da haben Sie recht. Sollte man darüber nachdenken. Allerdings erfordert dies eine andere organisatorische Vorbereitung. Durch die Rücktritte, welche eine Nachwahl notwendig machten, wäre dies aber personell nicht mehr zu stemmen gewesen. Bei EMails hätte man bei jeder Stimmabgabe die EMail mit der Mitgliedsnummer vergleichen müssen (da viele Mitglieder mehrere EMail-Adressen haben bzw. sich die EMail-Adresse vielleicht geändert hat, wäre dies auf Probleme gestoßen. Und eine Online-Möglichkeit hätte einerseits erst programmiert werden müssen, andererseits hätten wir trotzdem das Briefverfahren anwenden müssen, um Mitglieder ohne Onlinezugang nicht zu benachteiligen. Auch da wäre der Vorstand personell an seine Grenzen gestoßen.

Eigene Wahlordnung mit Erlaß des Vorstands und Beteiligung des Ehrenrats. Könnte man rein theoretisch machen, erfordert aber eine Satzungsänderung (die auch erst in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden muss). Inwieweit das rechtlich möglich ist, muss der aktuelle Vorstand prüfen. so er an dieser Möglichkeit interessiert ist.

juristische Personen als Sponsoren: Ich wüsste nicht, dass dies irgendwo ausgeschlossen wäre. Allerdings können Sie eben nur Sponsoren sein und nicht Mitglieder. Es wäre auch irgendwie komisch. Schach gespielt wird immer noch von Personen und nicht von Institutionen...

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