Neuwahl des Vorstandes und der Revisoren

von Ulrich Wagner

Neuwahlen des Vorstandes

Gemäß § 15 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes (BdF) ist Ende Dezember 2004 die Wahl der Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode 2005 bis 2008 vorzunehmen.
Zu wählen sind
- der Präsident
- der Turniersekretär
- der Geschäftsführer
- der Leiter des Turnierbüros
- der Schatzmeister.
Wahlvorschläge gem. § 15 der Satzung sind bis spätestens 1. Oktober 2004 schriftlich bei dem Wahlvertrauensmann Dr. Matthias Kribben, Prinz-Friedrich-Leopold-Str. 22 a, 14129 Berlin einzureichen.
Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Mitgliedern oder der Mehrheit des Vorstandes unterstützt werden.
Die von den einzelnen Vorstandsmitgliedern wahrzunehmenden Funktionen sind aus dem Geschäftsverteilungsplan auf der Webseite des BdF www.bdf-fernschachbund.de unter Regelwerk/Satzung/§19 zu ersehen. Mitglieder ohne Internetzugang erhalten auf Anforderung beim Turniersekretär Peter Schmidt, Lutoner Straße 12, 13581 Berlin, eine Ausfertigung.

Neuwahl der Revisoren

Gemäß § 31 der Satzung sind zwei Revisoren für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Vorstandes zu wählen, deren Aufgabe die Prüfung des jährlichen Kassenberichtes ist.
Namentliche Vorschläge für diese Funktion sind bis zum 01.Oktober 2004 schriftlich bei dem Wahlvertrauensmann Dr. Matthias Kribben, Prinz-Friedrich-Leopold-Str. 22 a, 14129 Berlin einzureichen. Es wird erwartet, dass die Vorgeschlagenen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Bilanzwesen bzw. mit kaufmännischer Buchführung verfügen. Davon wird die Zulassung zur Kandidatur abhängig gemacht.

Der BdF-Vorstand

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