Eintragung des BdF in das Vereinsregister (e.V.)
von Uwe Bekemann
Im Text der neuen Satzung selbst soll erscheinen, dass der BdF im Vereinsregister eingetragen wird. Die Ergänzung kann nach Angabe des Gerichts in der nächsten Mitgliederversammlung vorgenommen und dann nachgereicht werden. Weitere Bedenken hat das Gericht nicht erhoben.
Inzwischen wurde abgeklärt, ob im Einzelfall des BdF die geforderte Ergänzung tatsächlich für die Eintragung erforderlich ist; ein Kontakt mit dem Gericht bestätigte dies, da ein vorhandener Hinweis auf den e.V. im Text der Satzung nicht ausreicht.
Die Satzungsergänzung wird für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2007 vorgesehen.
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