| Die nachfolgenden Regelungen
ergänzen die Regelungen der Spielordnung (SpO) und der
Turnierordnung (TO) bzw. gehen als Sonderregelungen den
jeweils entsprechenden Regelungen vor, um Besonderheiten
des Zugaustausches durch das Spiel auf einem
Fernschachserver in Fernschachturnieren abzudecken. Die Erfahrungen mit dieser Form des Zugaustausches bzw. dieser Form des Turnierbetriebes sind noch jung und haben noch keine bedeutende Tiefe erreicht. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass noch nicht alle besonderen Fragestellungen von den Regelungen abgedeckt werden und noch nicht alle denkbaren Streitfälle allein auf deren Basis entschieden werden können. Um so mehr bedarf es daher einer besonders fairen und sportlichen Einstellung der Teilnehmer, die von der Turnierleitung erwartet wird. Die Turnierleitung wird alle Auslegungsfragen im Sinne des guten fernschachlichen Miteinanders beantworten und dabei alle betroffenen Interessen angemessen berücksichtigen. A. Bedenkzeitregelung für Fernschachturniere des BdF auf einem Fernschachserver 1. Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für jeweils 10 Züge; ein Bedenkzeittag hat 24 Stunden und beginnt mit Bereitstellung des Partnerzuges auf dem Server. Beispiel: Wird der Zug am 27.10. oder am 28.10. bis 21.06 Uhr durch Abgabe des Antwortzuges auf dem Server beantwortet, so werden dafür 0 Tage Bedenkzeit angerechnet. Wird dieser Zug am 28.10. nach 21.06 Uhr bis zum 29.10. um 21.06 Uhr beantwortet, so wird 1 Tag Bedenkzeit angerechnet usw. (24-Stunden-Turnus). 2. Bedenkzeit, die im jeweils abgelaufenen Turnus von 10 Zügen nicht verbraucht worden ist, bleibt erhalten, kann somit für den folgenden Turnus und für weitere Züge zusätzlich eingesetzt werden. 3. Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn für 10 oder weniger Züge mehr als 40 Tage, für 20 oder weniger Züge mehr als 80 Tage usw. an Bedenkzeit verbraucht worden sind. 4. Mit dem Eintreten bereits einer ersten Überschreitung der Bedenkzeit (ZÜ) ist die Partie verloren, sofern diese ZÜ vom Gegner anerkannt wird. Andernfalls muss die ZÜ bei der Turnierleitung reklamiert werden. Eine automatische Beendigung einer Partie durch das Serverprogramm findet nicht statt. 5. Beim Spiel auf
einem Fernschachserver steht allen Teilnehmern
Fernschachurlaub nach vollen Kalendertagen den Regelungen
der TO entsprechend zu. Für vor dem ersten Tag des
Urlaubs eingegangene und noch nicht beantwortete Züge
ruht die Bedenkzeitrechnung während des Urlaubs, für im
Urlaub eingegangene Züge beginnt die Bedenkzeitrechnung
am Tag nach dem Urlaub um 0.00 Uhr. 6. Die Spiel- und Turnierordnung des BdF in der jeweils gültigen Fassung findet entsprechend bzw. sinngemäß auf Fernschachturniere auf einem Fernschachserver Anwendung. 7. Die Spieler erkennen diese Zusatzregeln für Turniere auf einem Fernschachserver durch die Teilnahme daran als verbindlich an. B. Abwicklung der Fernschachturniere auf einem Fernschachserver 1. Alle Züge
werden über den Fernschachserver abgegeben, wobei
wahlweise ein hierzu zur Verfügung gestelltes Programm
eingesetzt werden kann oder ein auf der Internetseite des
Angebots bereitgestelltes Interface, welches unter
Einsatz des Webbrowsers nach einem Einloggen unter Angabe
der persönlichen Zugangsdaten verfügbar ist, genutzt
werden kann. Zugabgaben unter Verwendung eines anderen
Mediums, z.B. Email, sind nicht möglich und gelten bei
Nichtbeachten als nicht erfolgt. 2. --- entfallen --- 3. Die auf dem Fernschachserver dokumentierte Eingangszeit einer Zugabgabe gilt als Poststempel im Sinne der Turnierordnung (= Ende der eigenen Bedenkzeitrechnung). 4. Mit der auf dem Fernschachserver dokumentierten Eingangszeit einer Zugabgabe beginnt die Bedenkzeitrechnung für den jeweiligen Gegner. 5. Jede Partie wird mit allen notwendigen Zusatzdaten auf dem Server dokumentiert. Diese Dokumentation ist die einzig gültige Entscheidungsgrundlage in eventuellen Streitfällen. Eine separate Dokumentation der Spieler ist nicht erforderlich und wird für die Entscheidung von Streitfällen weder als Beweismittel zugelassen noch verwendet. 6. Erinnerungen durch Zugwiederholung sind nicht möglich. Abweichend von § 16 TO ist bereits nach 10 (statt 16) Tagen ohne Antwort des Partner eine Information der Turnierleitung über den Verzug erforderlich. Entsprechend verkürzt sich die Mahnpflicht in der Form einer erneuten Information der Turnierleitung in § 13 TO (von 26) auf 20 Tage. 7. Umgehend nach Beendigung der Partie melden beide Spieler das Partieergebnis an den Turnierleiter. Die Einsendung der jeweiligen Partienotation ist nicht notwendig. 8. Im Falle eines - ggf. nachzuweisenden - technischen Defekts der Empfangs- oder Übertragungseinrichtung oder des PCs kann der Turnierleiter Sonderurlaub gewähren, wenn der betroffene Spieler den Turnierleiter mit geeigneten anderen Mitteln (Fax, Karte, Brief) schnellstmöglich hiervon in Kenntnis setzt. 9. Die Turnierleitung ist ermächtigt, die Nichtbeachtung vorstehender Regelungen als Entscheidungsgrundlage in Streitfällen heranzuziehen. Stand: 01.01.2003 |