Kommentar zur Turnierordnung Zurück zur Hauptseite

 

Einführung:

Die Turnierordnung und Spielordnung des Deutschen Fernschachbundes in ihrer heutigen Fassung ist das Ergebnis und zugleich Spiegelbild einer über 50-jährigen Entwicklung des Fernschachspiels in Deutschland. Nach dem 2. Weltkrieg und der Neugründung des Fernschachbundes im Jahre 1946 gab es zunächst noch kein einheitliches Regelwerk für das Fernschachspiel. Die Basis für die Abwicklung von Fernschachturnieren fand sich in Richtlinien, Turnierausschreibungen und Anweisungen. Diese Fragmente waren Vorläufer einer ersten Turnier- und Spielordnung, die am 1. Januar 1953 in Kraft trat. In ihr fanden die Erfahrungen langjähriger Turnierleitung aus Anfragen, Streitfällen und Entscheidungen sowie auch der Vorstandsarbeit ihren Niederschlag. Im Laufe der Jahre entwickelte sich aus den Entscheidungen des Turnierausschusses und des Spielausschusses das Regelwerk fort. Hinzu kamen die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Turnierleiterseminaren sowie durch kritische aber auch anregende Beiträge vieler interessierter Fernschachfreunde.

Heute kann man die Entwicklung der Turnierregeln für das Fernschachspiel als abgeschlossen ansehen. Das zeigt nicht zuletzt die Anzahl der jährlichen Streitfälle, die sich an einer Hand abzählen lassen. Neu sind allerdings die durch die Medien Telefax, Email- und Serverfernschach gestellten Herausforderungen an das Turnierrecht. Hier befinden wir uns noch in einer gewissen Lernphase und müssen der Entwicklung folgend die Regeln kontinuierlich anpassen.

Ein solches Regelwerk, wie wir es jetzt vorfinden, kann nicht alle denkbaren Einzelfälle abschließend regeln, das soll es auch nicht. Vielmehr sollen die fixierten Bestimmungen in abstrakter Form möglichst eine Vielzahl gleichartiger Fälle regeln. Für spezielle Sachverhalte, die von dem Turnierrecht nicht oder nicht eindeutig erfasst sind, gibt es die Turnierleiter als Entscheidungsträger sowie nachfolgend den Instanzenweg des Turnierausschusses und des Spielausschusses als zweite und letzte Revisionsinstanz. Den Turnierleitern des BdF stehen als Entscheidungshilfe Informationen in Form eines Handbuches mit Anweisungen, Empfehlungen und Turnierausschuss-Entscheidungen sowie Kommentierungen zur Verfügung, um gleich gelagerte Fälle auch möglichst gleich zu entscheiden. Darüber hinaus haben die Turnierleiter Gelegenheit, sich in den vom BdF veranstalteten Seminaren für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu schulen.

Die hier abgedruckte Kommentierung des Turnierrechts ist das Produkt einer Jahrzehnte langen Arbeit der maßgeblich an der Entwicklung des Regelwerkes beteiligten Vorstandsmitglieder. Die Namen zweier leider schon verstorbener Funktionsträger müssen in diesem Zusammenhang Erwähnung finden, Fernschachfreunde Kurt Klar, Bodenteich und Hans-Joachim Heitmann, Uelzen.
Die Kommentierung ist aber auch der Ausfluss der Entscheidungen des Turnier- und Spielausschusses. Daher wird bei der Kommentierung auf derartige grundlegende Entscheidungen verwiesen und durch einen Link auf das entsprechende Urteil dieses aufgerufen, sofern vorhanden, zum Beispiel [TA-8/96] =
Entscheidung des Turnierausschusses Nr. 8 aus dem Jahr 1996.
Einige wichtige Hinweise müssen diesen Ausführungen aber noch vorangestellt werden:

  1. Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen grundsätzlich nur die nationalen Individualturniere des BdF bei Zugübermittlung mit gewöhnlicher Post (§1 Abs. 1 TO). Auf Fax- oder Email- (Server-) Turniere sind die Ausführungen nur sinngemäß zu beziehen. Soweit Sonderregelungen für die nicht per Postübermittlung durchgeführten Fernschachturniere gelten, sind diese verbindlich und es wird darauf jeweils verwiesen.
  2. Mannschaftsmeisterschaften werden nach einer eigens dafür geschaffenen Turnierordnung (MTO) ausgetragen, wobei viele Aufgaben (Rechte und Pflichten der Spieler) auf den jeweiligen Mannschaftsführer übertragen worden sind und von diesem wahrgenommen werden.
  3. Die zitierten Urteile des Turnierausschusses (TA), Pokalturnierausschusses (PTA) und Spielausschusses (SpA) regeln konkrete Sachverhalte. Sie sind daher nicht ohne weiteres auf ähnliche Fälle unmittelbar anzuwenden, sondern können lediglich tendenziell als Orientierungshilfe gesehen werden. Die zitierten Urteile datieren zumeist aus länger zurück liegenden Jahren, in denen diese erstmals zu einem bestimmten Sachverhalt eine grundlegende Entscheidung erbracht haben und weil neuere Urteile keine neue Beurteilung beinhalten.

Anregungen und Kritik aus dem Kreis der Mitglieder sind stets gern willkommen.
Tom Mirbach, Langerwehe (Leiter des Turnierbüros).


Legende: Zitat aus Urteilen:
[TA-5/68] = Urteil des Turnierausschusses (im Beispiel: Nr. 5 aus 1968)
[SpA-3/77] = Urteil des Spielausschusses (im Beispiel: Nr. 3 aus 1977)
[PTA-4/97] = Urteil des Pokalturnierausschusses (im Beispiel: Nr. 4 aus 1997)


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