| Kommentar zur Turnierordnung | Zurück zur Hauptseite |
Einführung:
Die Turnierordnung und Spielordnung des Deutschen
Fernschachbundes in ihrer heutigen Fassung ist das Ergebnis und
zugleich Spiegelbild einer über 50-jährigen Entwicklung des
Fernschachspiels in Deutschland. Nach dem 2. Weltkrieg und der
Neugründung des Fernschachbundes im Jahre 1946 gab es zunächst
noch kein einheitliches Regelwerk für das Fernschachspiel. Die
Basis für die Abwicklung von Fernschachturnieren fand sich in
Richtlinien, Turnierausschreibungen und Anweisungen. Diese
Fragmente waren Vorläufer einer ersten Turnier- und
Spielordnung, die am 1. Januar 1953 in Kraft trat. In ihr fanden
die Erfahrungen langjähriger Turnierleitung aus Anfragen,
Streitfällen und Entscheidungen sowie auch der Vorstandsarbeit
ihren Niederschlag. Im Laufe der Jahre entwickelte sich aus den
Entscheidungen des Turnierausschusses und des Spielausschusses
das Regelwerk fort. Hinzu kamen die Ergebnisse und Erkenntnisse
aus den Turnierleiterseminaren sowie durch kritische aber auch
anregende Beiträge vieler interessierter Fernschachfreunde.
Heute kann man die Entwicklung der Turnierregeln für das
Fernschachspiel als abgeschlossen ansehen. Das zeigt nicht
zuletzt die Anzahl der jährlichen Streitfälle, die sich an
einer Hand abzählen lassen. Neu sind allerdings die durch die
Medien Telefax, Email- und Serverfernschach gestellten
Herausforderungen an das Turnierrecht. Hier befinden wir uns noch
in einer gewissen Lernphase und müssen der Entwicklung folgend
die Regeln kontinuierlich anpassen.
Ein solches Regelwerk, wie wir es jetzt vorfinden, kann nicht
alle denkbaren Einzelfälle abschließend regeln, das soll es
auch nicht. Vielmehr sollen die fixierten Bestimmungen in
abstrakter Form möglichst eine Vielzahl gleichartiger Fälle
regeln. Für spezielle Sachverhalte, die von dem Turnierrecht
nicht oder nicht eindeutig erfasst sind, gibt es die
Turnierleiter als Entscheidungsträger sowie nachfolgend den
Instanzenweg des Turnierausschusses und des Spielausschusses als
zweite und letzte Revisionsinstanz. Den Turnierleitern des BdF
stehen als Entscheidungshilfe Informationen in Form eines
Handbuches mit Anweisungen, Empfehlungen und
Turnierausschuss-Entscheidungen sowie Kommentierungen zur
Verfügung, um gleich gelagerte Fälle auch möglichst gleich zu
entscheiden. Darüber hinaus haben die Turnierleiter Gelegenheit,
sich in den vom BdF veranstalteten Seminaren für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit zu schulen.
Die hier abgedruckte Kommentierung des Turnierrechts ist das
Produkt einer Jahrzehnte langen Arbeit der maßgeblich an der
Entwicklung des Regelwerkes beteiligten Vorstandsmitglieder. Die
Namen zweier leider schon verstorbener Funktionsträger müssen
in diesem Zusammenhang Erwähnung finden, Fernschachfreunde Kurt
Klar, Bodenteich und Hans-Joachim Heitmann, Uelzen.
Die Kommentierung ist aber auch der Ausfluss der Entscheidungen
des Turnier- und Spielausschusses. Daher wird bei der
Kommentierung auf derartige grundlegende Entscheidungen verwiesen
und durch einen Link auf das entsprechende Urteil dieses
aufgerufen, sofern vorhanden, zum Beispiel [TA-8/96] = Entscheidung
des Turnierausschusses Nr. 8 aus dem Jahr 1996.
Einige wichtige Hinweise müssen diesen Ausführungen aber noch
vorangestellt werden:
Anregungen und Kritik aus dem Kreis der
Mitglieder sind stets gern willkommen.
Tom Mirbach, Langerwehe (Leiter des Turnierbüros).
Legende: Zitat aus Urteilen:
[TA-5/68] = Urteil des Turnierausschusses (im Beispiel: Nr. 5
aus 1968)
[SpA-3/77] = Urteil des Spielausschusses (im Beispiel: Nr. 3 aus
1977)
[PTA-4/97] = Urteil des Pokalturnierausschusses (im Beispiel: Nr.
4 aus 1997)