| A. Ergänzung der
Spiel- und Turnierordnung des BdF 1.1 Der Deutsche Fernschachbund (BdF) veranstaltet gem. § 15 der Spielordnung ab 01.01.1996 Telefaxturniere in allen Spielklassen als Aufstiegsturniere. 1.2 Jede Turniergruppe umfasst 7 Teilnehmer, jeder spielt mit jedem gleichzeitig eine Partie. 1.3 Die Partien werden durch Übermittlung der Züge per Telefaxgerät gespielt. 1.4 Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für jeweils 10 Züge; sofern ein Zug innerhalb der ersten 24 Stunden beantwortet wird, werden 0 Tage Bedenkzeit dafür angerechnet. Bedenkzeitrechnung für die einzelnen Züge Beispiel: Ein Spieler erhält den Zug des Partners am 27.10. um 21.07 Uhr.
1.5 Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn für jeweils 10 oder weniger Züge mehr als 40 Tage Bedenkzeit verbraucht worden sind. 1.6 Die
Spiel- und Turnierordnung des BdF in der jeweils
gültigen Fassung findet entsprechend bzw. sinngemäß
auch auf alle Telefaxturniere Anwendung. 1.7 Die Turnierleiter sind ermächtigt, die Nichtbeachtung der folgenden Hinweise als Entscheidungsgrundlage bei Streitfällen heranzuziehen. B. Hinweise für Teilnehmer an Telefaxturnieren 2.1 Das verwendete Telefaxgerät muss ganztäglich eingeschaltet und betriebsbereit für einen automatischen Empfang sein. 2.2 Ist das Telefaxgerät des Partners nach mehreren Anwählversuchen trotz bestehender Leitungsverbindung nicht erreichbar, soll der Telefaxzug statt dessen dem Turnierleiter mit einem entsprechenden Hinweis übermittelt werden, der diesen dann an den Partner weiterleitet und gleichzeitig über die dadurch für diesen Zug verbrauchte Bedenkzeit entscheidet. 2.3 Bei Fehlermeldungen nach Zugübermittlung soll die Zugabgabe wiederholt werden, bis eine fehlerfreie Übertragung angezeigt wird. 2.4 Auf
dem Telefax sind die Absenderkennung, das Datum und die
Uhrzeit auszudrucken, sofern das verwendete Telefaxgerät
dieses ermöglicht. Andernfalls ist die Absendeuhrzeit
bei der Bedenkzeitangabe handschriftlich hinzuzufügen. 2.5 Die
Züge sollten möglichst nach folgendem Muster mindestens
auf Seiten im DIN A5-Querformat, höchstens jedoch im
DIN-A4-Format übermittelt werden. 2.6 Die Zugübermittlung enthält die nach der Turnierordnung üblichen Angaben. Die Angabe der Postanschrift kann unterbleiben. 2.7 Außer mit dem Turnierleiter sollte die gesamte Turnierabwicklung ausschließlich per Telefax erfolgen. Der Turnierleiter kann Ausnahmen (z.B. bei vorübergehendem Defekt des Gerätes) zulassen. 2.8 Das verwendete Telefaxgerät sollte ein Übertragungsprotokoll ausdrucken können, welches zusammen mit den erhaltenen und versandten Originalen der Zugübermittlung bis 4 Wochen nach Turnierabschluss aufzubewahren ist. |