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Fax-Zusatzregeln des Deutschen Fernschachbundes (BdF)

(Für bis zum 31.12.2006 gestartete Turniere)

 

A. Ergänzung der Spiel- und Turnierordnung des BdF

1.1 Der Deutsche Fernschachbund (BdF) veranstaltet gem. § 15 der Spielordnung ab 01.01.1996 Telefaxturniere in allen Spielklassen als Aufstiegsturniere.

1.2 Jede Turniergruppe umfasst 7 Teilnehmer, jeder spielt mit jedem gleichzeitig eine Partie.

1.3 Die Partien werden durch Übermittlung der Züge per Telefaxgerät gespielt.

1.4 Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für jeweils 10 Züge; sofern ein Zug innerhalb der ersten 24 Stunden beantwortet wird, werden 0 Tage Bedenkzeit dafür angerechnet.

Bedenkzeitrechnung für die einzelnen Züge

Beispiel:

Ein Spieler erhält den Zug des Partners am 27.10. um 21.07 Uhr.

  1. Wird der Zug am 27.10. oder am 28.10. bis 21.06 Uhr beantwortet, so sind dafür 0 Tage Bedenkzeit anzurechnen (24-Stunden-Regel).
  2. Wird der Zug am 28. 10. zwischen 21.07 und 24.00 Uhr beantwortet, so beträgt die Bedenkzeit 1 Tag (Bedenkzeit nach Tagen).
  3. wird der Zug am 29. 10 beantwortet, so beträgt die Bedenkzeit 2 Tage (Bedenkzeit nach Tagen) usw.

1.5 Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn für jeweils 10 oder weniger Züge mehr als 40 Tage Bedenkzeit verbraucht worden sind.

1.6 Die Spiel- und Turnierordnung des BdF in der jeweils gültigen Fassung findet entsprechend bzw. sinngemäß auch auf alle Telefaxturniere Anwendung.
Die Spieler erkennen diese Regeländerungen durch die Teilnahme an den Telefaxturnieren als für sie verbindlich an.

1.7 Die Turnierleiter sind ermächtigt, die Nichtbeachtung der folgenden Hinweise als Entscheidungsgrundlage bei Streitfällen heranzuziehen.

B. Hinweise für Teilnehmer an Telefaxturnieren

2.1 Das verwendete Telefaxgerät muss ganztäglich eingeschaltet und betriebsbereit für einen automatischen Empfang sein.

2.2 Ist das Telefaxgerät des Partners nach mehreren Anwählversuchen trotz bestehender Leitungsverbindung nicht erreichbar, soll der Telefaxzug statt dessen dem Turnierleiter mit einem entsprechenden Hinweis übermittelt werden, der diesen dann an den Partner weiterleitet und gleichzeitig über die dadurch für diesen Zug verbrauchte Bedenkzeit entscheidet.

2.3 Bei Fehlermeldungen nach Zugübermittlung soll die Zugabgabe wiederholt werden, bis eine fehlerfreie Übertragung angezeigt wird.

2.4 Auf dem Telefax sind die Absenderkennung, das Datum und die Uhrzeit auszudrucken, sofern das verwendete Telefaxgerät dieses ermöglicht. Andernfalls ist die Absendeuhrzeit bei der Bedenkzeitangabe handschriftlich hinzuzufügen.
Das ausgedruckte Datum entspricht dem Poststempel im Sinne der Turnierordnung.

2.5 Die Züge sollten möglichst nach folgendem Muster mindestens auf Seiten im DIN A5-Querformat, höchstens jedoch im DIN-A4-Format übermittelt werden.
Die Züge sind in Druckschrift möglichst in schwarzer Schrift mit Filz- oder Faserstift besonders groß und deutlich einzutragen.

2.6 Die Zugübermittlung enthält die nach der Turnierordnung üblichen Angaben. Die Angabe der Postanschrift kann unterbleiben.

2.7 Außer mit dem Turnierleiter sollte die gesamte Turnierabwicklung ausschließlich per Telefax erfolgen. Der Turnierleiter kann Ausnahmen (z.B. bei vorübergehendem Defekt des Gerätes) zulassen.

2.8 Das verwendete Telefaxgerät sollte ein Übertragungsprotokoll ausdrucken können, welches zusammen mit den erhaltenen und versandten Originalen der Zugübermittlung bis 4 Wochen nach Turnierabschluss aufzubewahren ist.

(nach oben)