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Turnierausschreibung der Email-Aufstiegsturniere des BdF 1.1 Der Deutsche Fernschachbund (BdF) veranstaltet gem. § 15 der Spielordnung ab 01.10.1996 Email-Aufstiegsturniere in allen vier Spielklassen, bei denen die Züge ausschließlich durch elektronische Post (Email) über Datennetze übermittelt werden. 1.2 Jede Turniergruppe umfasst 7 Teilnehmer, jeder spielt mit jedem gleichzeitig eine Partie. Mehrfachmeldungen sind möglich. 1.3 Die Mitgliedschaft im Deutschen Fernschachbund (BdF) ist erforderlich. Das Nenngeld beträgt 3,70 je Gruppe/Meldung. 1.4 Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für jeweils 10 Züge; sofern ein Zug innerhalb der ersten 24 Stunden beantwortet wird, werden 0 Tage Bedenkzeit dafür angerechnet. Beispiel: Ein Spieler erhält den Zug des Partners am 27.10. um 21.07 Uhr
1.5 Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn für jeweils 10 oder weniger Züge mehr als 40 Tage Bedenkzeit verbraucht worden sind. 1.6 Die
Spiel und Turnierordnung des BdF in der jeweils
gültigen Fassung findet entsprechend bzw. sinngemäß
auf Email-Turniere Anwendung, insbesondere betrifft
dieses die für Aufstiegsturniere geltenden Vorschriften
(§§ 4 - 10 SpO), sofern hier keine abweichenden
Regelungen getroffen sind. 1.7 Die Email-Aufstiegsturniere werden für die Berechnung der nationalen Fernschach-Wertungszahlen (FWZ) ausgewertet. B. Abwicklung der Email-Aufstiegsturniere Die Turnierleiter sind ermächtigt, die Nichtbeachtung der folgenden Regelungen als Entscheidungsgrundlage bei Streitfällen heranzuziehen. 2.1 Bei
jeder Zugübermittlung wird stets die gesamte
Partienotation übermittelt. Die Notation darf nicht als
Anlage (Datei) an die Zugübermittlung angehängt werden.
Daher empfiehlt es sich, die bisherige Zugfolge mit dem
Kopieren/Einfügen-Modus direkt in die Zugübermittlung
zu kopieren. Beispiel: Turnier: 1L- 004 Weiß: Xmann Schwarz: Ymann 1. e4 e5
2. Sf3 Sc6 3. Lb5 a6 4. ??? (falls 4. La4 so b5) 2.2 Bei Zügen, die am nachfolgenden Kalendertag, jedoch noch innerhalb von 24 Stunden nach Ankunftszeit des Partnerzuges (s. Nr. 2.3) mit 0 Tagen Bedenkzeit beantwortet werden, ist nachrichtlich zusätzlich die Ankunfts- und Absendezeit anzugeben, zum Beispiel: Bedenkzeit: 18.02.,22.00 Uhr/19.02.96, 7.15 Uhr = 0 Tage/5 Tage. 2.3 Die
in dem Absenderprotokoll dokumentierte Absendezeit gilt
als Poststempel im Sinne der Turnierordnung (= Ende der
eigenen Bedenkzeitrechnung). 2.4 Die Zugübermittlung muss mindestens enthalten bzw. erkennen lassen
2.5 Es empfiehlt sich, jede erhaltene Zugübermittlung (Email-Nachricht) als Dokument abzuspeichern oder auszudrucken und bis zum Turnierabschluss aufzubewahren. Weiterhin sollte bei der Übermittlung des eigenen Zuges stets die eigene Partieaufzeichnung verwendet werden. Die Rücksendung der vom Partner empfangenen Partieaufzeichnung nach Ergänzung durch den eigenen Antwortzug kann zu Übermittlungsfehlern führen, die zu Lasten des Absenders gehen. 2.6 Die von der Server-Software erstellten Protokolle über alle ankommenden und abgehenden Email-Nachrichten (z.B. Header) sollen bis 4 Wochen nach Turnierabschluss verfügbar gehalten werden und sind in Streitfällen dem Turnierleiter zur Verfügung zu stellen. 2.7 Wird
ein Antwortzug mehrfach abgesandt, ist die zuerst beim
Mail-Server des Partners eingehende Zugabgabe gültig. 2.8 Beide Spieler melden das Partieergebnis sogleich nach Beendigung der Partie an den Turnierleiter unter Einsendung der Partienotation per Email und wenn möglich im PGN-Format. 2.9 In
der Korrespondenz sind Sonderzeichen zu vermeiden. Die
Umlaute ä, ü, ö
sind als Doppellaute ae, ue und
oe und das ß ist als
ss zu übermitteln. |