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E-Mail-Zusatzregeln des Deutschen Fernschachbundes (BdF)

(Für bis zum 31.12.2006 gestartete Turniere)

 

A. Turnierausschreibung der Email-Aufstiegsturniere des BdF

1.1 Der Deutsche Fernschachbund (BdF) veranstaltet gem. § 15 der Spielordnung ab 01.10.1996 Email-Aufstiegsturniere in allen vier Spielklassen, bei denen die Züge ausschließlich durch elektronische Post (Email) über Datennetze übermittelt werden.

1.2 Jede Turniergruppe umfasst 7 Teilnehmer, jeder spielt mit jedem gleichzeitig eine Partie. Mehrfachmeldungen sind möglich.

1.3 Die Mitgliedschaft im Deutschen Fernschachbund (BdF) ist erforderlich. Das Nenngeld beträgt 3,70 €  je Gruppe/Meldung.

1.4 Die Bedenkzeit beträgt 40 Tage für jeweils 10 Züge; sofern ein Zug innerhalb der ersten 24 Stunden beantwortet wird, werden 0 Tage Bedenkzeit dafür angerechnet.

Beispiel:

Ein Spieler erhält den Zug des Partners am 27.10. um 21.07 Uhr

  1. Wird der Zug am 27.10. oder am 28. 10. Bis 21.06 Uhr beantwortet, so sind dafür 0 Tage Bedenkzeit anzurechnen (24-Stunden-Regel).
  2. Wird der Zug am 28.10. zwischen 21.07 und 24.00 Uhr beantwortet, so beträgt die Bedenkzeit 1 Tag (Bedenkzeit nach Tagen).
  3. Wird der Zug am 29.10. beantwortet, so beträgt die Bedenkzeit 2 Tage (Bedenkzeit nach Tagen) usw.

1.5 Die Bedenkzeit ist überschritten, wenn für jeweils 10 oder weniger Züge mehr als 40 Tage Bedenkzeit verbraucht worden sind.

1.6 Die Spiel– und Turnierordnung des BdF in der jeweils gültigen Fassung findet entsprechend bzw. sinngemäß auf Email-Turniere Anwendung, insbesondere betrifft dieses die für Aufstiegsturniere geltenden Vorschriften (§§ 4 - 10 SpO), sofern hier keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
Die Spieler erkennen diese Regeländerungen durch die Teilnahme an den Email-Turnieren als für sie verbindlich an.

1.7 Die Email-Aufstiegsturniere werden für die Berechnung der nationalen Fernschach-Wertungszahlen (FWZ) ausgewertet.

B. Abwicklung der Email-Aufstiegsturniere

Die Turnierleiter sind ermächtigt, die Nichtbeachtung der folgenden Regelungen als Entscheidungsgrundlage bei Streitfällen heranzuziehen.

2.1 Bei jeder Zugübermittlung wird stets die gesamte Partienotation übermittelt. Die Notation darf nicht als Anlage (Datei) an die Zugübermittlung angehängt werden. Daher empfiehlt es sich, die bisherige Zugfolge mit dem Kopieren/Einfügen-Modus direkt in die Zugübermittlung zu kopieren.
Vorgeschlagene Eventualzüge sind deutlich in einer besonderen Zeile als solche kenntlich zu machen und in Klammern zu setzen.
Außer der Bedenkzeitangabe für den letzten eigenen Zug ist stets auch die eigene Gesamtbedenkzeit in Tagen anzugeben.

Beispiel: Turnier: 1L- 004 Weiß: Xmann Schwarz: Ymann

1. e4 e5 2. Sf3 Sc6 3. Lb5 a6 4. ??? (falls 4. La4 so b5)
Bedenkzeit: 28./29.02.96 = 1 Tag/6 Tage

2.2 Bei Zügen, die am nachfolgenden Kalendertag, jedoch noch innerhalb von 24 Stunden nach Ankunftszeit des Partnerzuges (s. Nr. 2.3) mit 0 Tagen Bedenkzeit beantwortet werden, ist nachrichtlich zusätzlich die Ankunfts- und Absendezeit anzugeben, zum Beispiel: Bedenkzeit: 18.02.,22.00 Uhr/19.02.96, 7.15 Uhr = 0 Tage/5 Tage.

2.3 Die in dem Absenderprotokoll dokumentierte Absendezeit gilt als Poststempel im Sinne der Turnierordnung (= Ende der eigenen Bedenkzeitrechnung).
Mit der vom Mail-Server des Empfängers protokollierten Ankunftszeit (= Bereitstellungszeit) beginnt die Bedenkzeitrechnung des Empfängers.
Wenn die Server-Software (z.B. t-online) keine Bereitstellungszeiten automatisch anzeigt, sind diese dem abgespeicherten Header der System-Software zu entnehmen.

2.4 Die Zugübermittlung muss mindestens enthalten bzw. erkennen lassen

  • den Namen des Empfängers mit Email-Adressierung,
  • den Namen des Absenders mit Email-Adressierung,
  • die eindeutige Bezeichnung der Partie/des Turniers,
  • die gesamte Partienotation mit Zugnummerierung, endend mit dem letzten abgegebenen eigenen Zug,
  • die Bedenkzeitangaben (s. Nr. 2.1 und 2.2).

2.5 Es empfiehlt sich, jede erhaltene Zugübermittlung (Email-Nachricht) als Dokument abzuspeichern oder auszudrucken und bis zum Turnierabschluss aufzubewahren. Weiterhin sollte bei der Übermittlung des eigenen Zuges stets die eigene Partieaufzeichnung verwendet werden. Die Rücksendung der vom Partner empfangenen Partieaufzeichnung nach Ergänzung durch den eigenen Antwortzug kann zu Übermittlungsfehlern führen, die zu Lasten des Absenders gehen.

2.6 Die von der Server-Software erstellten Protokolle über alle ankommenden und abgehenden Email-Nachrichten (z.B. Header) sollen bis 4 Wochen nach Turnierabschluss verfügbar gehalten werden und sind in Streitfällen dem Turnierleiter zur Verfügung zu stellen.

2.7 Wird ein Antwortzug mehrfach abgesandt, ist die zuerst beim Mail-Server des Partners eingehende Zugabgabe gültig.
Erinnerungen durch Zugwiederholung sind abweichend von § 16 TO bereits nach 10 (statt 16) Tagen ohne Antwort des Partner erforderlich. Entsprechend verkürzt sich die Mahnpflicht in § 13 TO (von 26) auf 20 Tage.
Alle Erinnerungen durch Zugwiederholungen sowie Urlaubsmitteilungen sind zeitgleich auch nachrichtlich an den Turnierleiter zu senden. Gleiches gilt für Antworten auf Zugwiederholungen. Dadurch erübrigen sich die über den Turnierleiter zur Weiterleitung zu sendenden Mahnungen und Urlaubsmitteilungen nach § 16 und § 25 Abs. 2 TO.

2.8 Beide Spieler melden das Partieergebnis sogleich nach Beendigung der Partie an den Turnierleiter unter Einsendung der Partienotation per Email und wenn möglich im PGN-Format.

2.9 In der Korrespondenz sind Sonderzeichen zu vermeiden. Die Umlaute „ä“, „ü“, „ö“ sind als Doppellaute „ae“, „ue“ und „oe“ und das „ß“ ist als „ss“ zu übermitteln.
Ansonsten gehen Missverständnisse zu Lasten des Absenders.
Im Falle eines technischen Defekts der Empfangs- oder Übertragungseinrichtung kann der Turnierleiter Sonderurlaub gewähren.

(nach oben)