Zeitnahe Mittelverwendung

Der Verein hat seine Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend) für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung der Mittel liegt noch vor, wenn die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe des folgenden Jahres für die steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich verwendet werden. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung zu (Rücklagenbildung).

 

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