| ICCF-Turnierregeln - Kapitel über Qualifikationen: |
Die vom ICCF organisierten Weltmeisterschaften umfassen die Einleitungsturniere ("Preliminaries"), Halbfinalturniere ("Semi-Finals"), Kandidatenturniere ("Candidates´ Tournaments") und Endrunden ("Finals").
1.1 Preliminaries der Weltmeisterschaft im Fernschach
1.1.1 Folgende Spielerinnen und Spieler erreichen eine Vollqualifikation für den Bereich der Einleitungsturniere:
a) Teilnehmer eines vorherigen oder noch laufenden Kandidatenturniers, die mindestens 40% der möglichen Punkte erreicht haben, sofern sie nicht eine höhere Qualifikation errungen haben,
b) Teilnehmer des vorherigen oder noch laufenden Halbfinales, die mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht haben,
c) diejenigen Spielerinnen und Spieler, die zum Zeitpunkt der Nominierung eine Ratingzahl von unter 2400 haben (gesichert oder nicht gesichert), werden von ihrem nationalen Verband gemeldet. In jedem Kalenderjahr ist es jedem Mitgliedsverband erlaubt, 2 (zwei) Spielerinnen oder Spieler (Quote) für die Einleitungsturniere oder die Halbfinalturniere zu melden. Zusätzlich dürfen Mitgliedsverbände, die 200 oder mehr Mitglieder gegenüber dem ICCF gemeldet haben (nach der Mitgliederstatistik des Vorjahres für Beiträge), eine weitere Spielerin oder einen weiteren Spieler melden. Nationale Verbände mit 500 oder mehr gemeldeten Mitgliedern dürfen 2, Verbände mit 1000 oder mehr dürfen 3, Verbände mit 2000 oder mehr dürfen 4, Verbände mit 5000 oder mehr dürfen 5 zusätzliche Spielerinnen bzw. Spieler melden. Die zusätzlich nominierten Spielerinnen und Spieler werden nach ihren Wertungszahlen den Einleitungsturnieren oder den Halbfinalturnieren zugeordnet - Spielerinnen und Spieler mit einer (gesicherten oder nicht gesicherten) Wertungszahl von unter 2400 werden den Einleitungsturnieren, Spielerinnen und Spieler mit einer Wertungszahl von 2400 oder mehr werden den Halbfinalturnieren zugeordnet (Regel 1.2.2 (j)).
d) Sieger in ICCF-Weltturnieren - Meisterklasse,
e) alle Spielerinnen und Spieler mit einer Wertungszahl von 2500 oder mehr,
f) Internationale Meister mit einer Wertungszahl von mehr als 2300,
g) Verdiente Internationale Meister (SIM) mit einer Wertungszahl von mehr als 2250,
h) Großmeister,
i) die beiden Bestplatzierten der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie unter IV mit 13 oder weniger Teilnehmern (bei 14 oder mehr Teilnehmern: die drei Bestplatzierten); der dritt- und der viertbeste Teilnehmer der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie IV bis VI mit 13 oder weniger Teilnehmern (bei 14 oder mehr Teilnehmern: die Viert- und Fünftplatzierten).
1.1.2 Folgende Spielerinnen und Spieler erreichen eine Halbqualifikation für den Bereich der Einleitungsturniere:
a) Spielerinnen und Spieler, die einen zweiten Platz in einem Meisterklassenturnier (Welt) errungen haben,
b) Spielerinnen und Spieler, die einen 1. Platz in einem 7er-Turnier der Meisterklasse errungen haben, oder Zweitplatzierte in 15er-Turnieren der Meisterklasse (alte Meisterklassenturniere).
1.1.3 Normalerweise besteht ein Einleitungsturnier aus 13 Teilnehmern.
1.1.4 Normalerweise besteht ein Halbfinalturnier aus 13 Teilnehmern.
1.2 Halbfinalturniere der Weltmeisterschaft im Fernschach
1.2.1 Um an einem Halbfinalturnier teilnehmen zu können, muss die Spielerin oder der Spieler mindestens über eine Vollqualifikation oder zwei Halbqualifikationen verfügen.
1.2.2 Folgende Spielerinnen und Spieler erreichen eine Vollqualifikation für ein Halbfinalturnier:
a) Teilnehmer eines vorherigen oder laufenden Finales, sofern sie nicht eine höhere Qualifikation errungen haben,
b) Teilnehmer eines vorherigen oder laufenden Kandidatenturniers, die mindestens 50% der möglichen Punkte erzielt haben, sofern sie nicht eine höhere Qualifikation errungen haben,
c) Teilnehmer des vorherigen oder laufenden Halbfinalturniers, die mindestens 60% der möglichen Punkte erreicht haben, nicht aber für das Kandidatenturnier qualifiziert sind,
d) die beiden Bestplatzierten in einem Bereich der Einleitungsturniere,
e) Teilnehmer eines Finales im Weltcup-Turnier, die mindestens 60% der möglichen Punkte erreicht haben (ohne Betrachtung der Kategorie); und/oder die beiden Bestplatzierten im Finale eines Weltpokalturniers der Kategorie 6 oder darunter,
f) die beiden Bestplatzierten der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie unter III, die Zweit- und Drittplatzierten der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie III und IV, die Drittplatzierten der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie V und VI,
g) Internationale Meister mit einer gesicherten Wertungszahl von mehr als 2500,
h) Verdiente Internationale Meister (SIM) mit einer gesicherten Wertungszahl von mehr als 2450,
i) Großmeister mit einer Wertungszahl von mehr als 2400,
j) diejenigen Spielerinnen und Spieler, die zum Zeitpunkt der Nominierung eine Wertungs-zahl von 2400 oder höher haben, werden von ihrem nationalen Verband gemeldet (vgl. 1.1.1c),
k) diejenigen Spielerinnen und Spieler, die eine gesicherte Wertungszahl über 2550 in der aktuellsten Liste vor dem Startdatum des Halbfinalturniers haben.
1.2.3 Normalerweise besteht ein Halbfinalturnier aus 13 Teilnehmern.
1.3 Kandidatenturniere
1.3.1 Zur Teilnahme an einem Kandidatenturnier sind
berechtigt:
(a) Teilnehmer an einer vorhergehenden oder laufenden Endrunde, die mindestens 50% der möglichen Punkte erzielt haben,
(b) Teilnehmer der vorhergehenden oder laufenden Kandidatenturniere, die mindestens 60% der möglichen Punkte erzielt, sich aber nicht für die Endrunde qualifiziert haben,
(c) die beiden Bestplatzierten jeder Halbfinalgruppe,
(d) die beiden Bestplatzierten der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie VII bis IX mit 13 oder weniger Teilnehmern (mit 14 oder mehr Teilnehmern: die Dritt- und Viertplatzierten) der anerkannten Zonenmeisterschaften der Turnierkategorie X und höher mit 13 oder weniger Teilnehmern (mit 14 oder mehr Teilnehmern: die Viert- und Fünftplatzierten),
(e) der Erst- und der Zweitplatzierte im Finale des Weltcup-Turniers, wenn das Finale der Kategorie 7 oder höher entspricht,
(f) alle früheren Fernschach-Weltmeister,
(g) Verdiente Internationale Meister (SIM) mit einer Wertungszahl über 2525,
(h) Großmeister mit einer Wertungszahl über 2475,
(i) diejenigen Spielerinnen und Spieler, die eine gesicherte Wertungszahl von 2600 und höher in der aktuellsten Liste vor dem Startdatum des Kandidatenturniers haben.
1.3.2 Normalerweise bestehen die Kandidatenturniere aus 13 Teilnehmern.
1.4 Endrunde der Fernschach-Weltmeisterschaft
1.4.1 Zur Teilnahme an der Endrunde sind berechtigt::
(a) jeder Weltmeister und Zweitplatzierte in einem Finale der Fernschach-Weltmeisterschaft hat die Berechtigung zum Start in einem nachfolgendem Finale. Im Falle von mehreren punktgleichen Zweitplatzierten wird nicht weiter unterschieden.
(b) Die beiden Bestplatzierten der Kandidatenturniere,
(c) die beiden Bestplatzierten aus den anerkannten
Zonen-Meisterschaften der Turnierkategorie X oder höher mit 13 Teilnehmern oder weniger (mit 14 Teilnehmern oder mehr: die drei Bestplatzierten).
1.4.2 Die Endrunde besteht normalerweise aus 15 Teilnehmern. Sollte die Zahl der meldenden Berechtigten
die Zahl übersteigen, bestimmt der Title Tournaments Commissioner die Zahl der Teilnehmer nach vorheriger Beratung mit
dem ICCF Präsidium (Exekutivorgan).
1.4.3 Die Nutzung der Endrunden-Qualifikationen kann nur fünf Mal aufgeschoben werden; eine Ausnahme gilt für die früheren Weltmeister, die einmalig berechtigt sind, in eine beliebige Endrunde einzusteigen, wenn sie ihr Interesse zeigen, und spätestens einen Monat vor dem Stichtag um ihre Aufnahme bitten.
1.4.4 Liegen freie Plätze für eine Endrunde vor, nachdem alle berechtigten und spielwilligen Qualifizierten eingeteilt worden sind, kann das Präsidium (Exekutivorgan) die nächstqualifizierten Spieler der vorhergehenden Endrunde oder Kandidaten zulassen. Das Präsidium (Exekutivorgan) hat auch das Recht, bis zu zwei freie Plätze auf der Grundlage von außerordentlichen internationalen Leistungen zu vergeben.